Handlungsbedarf!

Das wohl am häufigsten strittige Thema im Familienrecht ist der Unterhalt, insbesondere der Kindesunterhalt. Der nichtbetreuende Elternteil ist entsprechend seiner Leistungsfähigkeit grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Höhe dieses Unterhaltes richtet sich nahezu ausschliesslich allein nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, unabhängig davon, ob eine gemeinsame elterliche Sorge besteht. Die Gerichte richten sich bei der Berechnung des Kindesunterhaltes in aller Regel nach der Düsseldorfer Tabelle, auch wenn diese keine Gesetzeskraft hat.



Neue Düsseldorfer Tabelle 2018


Die ab 1. Januar 2024 geltende Düsseldorfer Tabelle ist veröffentlicht worden - mit erheblichen Änderungen! Sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltsverpflichtete sollten sich umgehend informieren, in welcher Höhe der Unterhalt im kommenden Jahr gezahlt werden.

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 finden Sie >>>> hier