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Die Düsseldorfer Tabelle 2010 (Stand 01.01.2010) wurde am 06.01.2010 von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf bekannt gegeben (klicken Sie hier)




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Neueste Entscheidungen


Nachfolgend finden Sie das Neueste aus dem Rechtsleben


Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Rücknahme der Rechtsbeschwerde

Nr. 55/2010 (auf Nr. 47/2010 folgend) Der Bundesgerichtshof hat heute einen Eilantrag der IKB Deutsche Industriebank AG (IKB) als unzulässig verworfen, mit dem die IKB das Tätigwerden eines vom Landgericht Düsseldorf im Verfahren nach § 142 AktG bestellten Sonderprüfers einstweilen verhindern wollte. Nach § 142 Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft Sonderprüfer bestellen, die die tatsächlichen Grundlagen für Ersatzansprüche im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats aufklären. Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag von Aktionären auf Bestellung von Sonderprüfern ab, kann nach § 142 Abs.

Bundesgerichtshof zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen

Nr. 54/2010 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss. Der Kläger bestellte bei der beklagten Autohändlerin im April 2005 einen Renault-Neuwagen zum Preis von 18. 500 €. Das Fahrzeug wurde ihm im Juni 2005 übergeben. Kurz darauf beanstandete der Käufer Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Die Verkäuferin antwortete, dass ihr die Mängel nicht bekannt seien, und bat den Käufer, ihr das Fahrzeug nochmals zur Prüfung vorzustellen. Dem kam der Käufer nicht nach.

Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

Nr. 53/2010 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca. "-Zusatz enthält. Die Kläger waren bis Ende 2007 Mieter einer Wohnung des Beklagten in Aachen. Die Wohnungsgröße ist im Mietvertrag mit "ca. 100 m²" angegeben. Die monatlich zu zahlende Miete betrug zuletzt rund 500 €.

Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

Nr. 52/2010 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse nicht zur Kündigung des Unterlassungsvertrages berechtigt. Die Beklagte veröffentlichte im März 2007 einen Artikel über drei ehemalige, zu dieser Zeit noch inhaftierte RAF-Terroristen, der mit einem Foto der Klägerin illustriert war.

Bundesgerichtshof bestätigt nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Nr. 51/2010 Mit Urteil vom 22. Juni 2009 hat das Landgericht Regensburg nachträglich die Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Dabei hat es sich auf die mit Gesetz vom 8. Juli 2008 eingefügte Vorschrift des § 7 Abs.  2 Nr. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) gestützt. Der heute 32-jährige Verurteilte war durch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 29. Oktober 1999 wegen Mordes - begangen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und um eine andere Straftat zu verdecken - zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

Bundesgerichtshof bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen Beteiligung an dem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers

Nr. 50/2010 Der u.  a. für das Bankrecht zuständige XI.  Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat den von einer deutschen Anlegerin gegen eine Brokerfirma mit Sitz im US-Bundesstaat New Jersey geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen Verlusten aus Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen bejaht. Die Beklagte stand mit einem in Deutschland ansässigen Terminoptionsvermittler in vertraglichen Beziehungen, nach denen der Vermittler gegen Entgelt über die Beklagte für von ihm angeworbene Kunden Termingeschäfte an amerikanischen Terminmärkten durchführen konnte. Die Klägerin schloss im Jahr 2003 mit dem Vermittler einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Durchführung von Börsentermingeschäften.

Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig

Die Beschwerdeführerin ist eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland. Mit einem Eilantrag zum Verwaltungsgericht Köln versuchte sie vergeblich, die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, gegen die Versuchsreihen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire - CERN) einzuschreiten. In dieser Forschungseinrichtung können nach einer in der kernphysikalischen Wissenschaft diskutierten Theorie sogenannte Miniatur-Schwarze-Löcher erzeugt werden. Nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt dieser Versuchsaufbau am CERN kein Gefahrenpotential.

Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in drei zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren strafgerichtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB aufgehoben und die Sachen an das Ausgangsgericht zurückverwiesen.

Mindesthebesatz von 200 % für Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Seit dem 1. Januar 2004 sind Gemeinden nach § 1, § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG verpflichtet, Gewerbesteuern zu einem Mindesthebesatz von 200 % zu erheben. Zuvor stand es den Gemeinden frei, jeden beliebigen Hebesatz festzusetzen und durch eine Festsetzung des Hebesatzes auf Null von der Erhebung der Gewerbesteuer gänzlich abzusehen. Die Beschwerdeführerinnen, zwei Gemeinden in Brandenburg, wenden sich mit Kommunalverfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung. Sie wollen weiterhin die Möglichkeit haben, wie in der Vergangenheit niedrigere Hebesätze zu bestimmen oder keine Gewerbesteuer zu erheben. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln: Bauer Druck und Betriebsrat verständigen sich über die Einsetzung einer Einigungsstelle

Vor dem Landesarbeitsgericht Köln fand heute eine Verhandlung über die Besetzung einer Einigungsstelle bei der Firma Bauer Druck Köln statt. Die Einigungsstelle soll nach dem Willen der Arbeitgeberseite über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan für die Schließung des Firmenstandortes in Köln verhandeln. In einem Interessenausgleich geht es darum, ob und wie die Betriebsstilllegung durchzuführen ist. Kommt es in der Einigungsstelle zu keiner Einigung, ist das Scheitern der Verhandlungen festzustellen. Danach kann die Firma die Betriebsstilllegung durchführen. Ein Sozialplan regelt den Ausgleich der Nachteile, die sich für die von der Stilllegung betroffenen Arbeitnehmer ergeben. In einem Sozialplan können z. B.

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