Familienrecht


Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zu Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret


beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege.

Scheidungsangelegenheiten sind ein Schwerpunkt des Familienrechts:


Hausratsteilung

Wer löst evtl. aufgenommene Schulden ab? Wie sollen die Sparkonten verteilt werden? In welcher Höhe besteht Ausgleichspflicht gegen die Anderen im Rahmen eines Zugewinnanspruchs?


Zuweisung der ehelichen Wohnung

Es muss geregelt werden, wer die Wohnung behält oder erhält.


Unterhaltszahlung an Kinder / Ehegattenunterhalt

Wer muss an wen wieviel Unterhalt zahlen? Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen?

Im Unterhaltsrecht haben sich zum Teil erhebliche Änderungen in den letzten Jahren ergeben. Wie diese sich im Einzelfall auswirken, können wir Ihnen gern im Rahmen eines Besprechungstermin erläutern.

Auch für das Jahr 2011 wurde die Düsseldorfer Tabelle wieder angepaßt. Die Änderungen beziehen sich jedoch nicht auf die einzelnen Tabellenbeträge. Im Wesentlichen wurden die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen nach oben korrigiert. Nähere Einzelheiten finden Sie hier ------>


Vereinbarung über den Aufenthaltsort der Kinder

Wer erhält das elterliche Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht?


Änderungen zum 1. September 2009


Zum 01.09.09 trat das neue FamFG in Kraft. Damit wurden erstmals sämtliche familienrechtlichen Verfahrensvorschriften in einem Gesetz gebündelt. Die vorherige Zersplitterung der familienrechtlichen Vorschriften und deren Verankerung in unterschiedlichen Verfahrensordnungen wurde beseitigt. Die familienrechtlichen Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden dort ersatzlos gestrichen und - zum Teil mit erheblichen Änderungen - in das neue FamFG übernommen.

Von besonderer Bedeutung des neuen Familienverfahrensrechts im FamFG ist das Beschleunigungsgebot in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Die Gerichte sind nunmehr aufgrund gesetzlicher Vorschriften gehalten, in diesen Verfahren einen Erörterungstermin anzuberaumen,


der innerhalb eines Monats ab Antragstellung stattfinden soll.

Das neue Recht findet im wesentlichen nur auf Verfahren Anwendung, die nach dem 31.08.2009 bei Gericht eingeleitet worden sind. Vor dem 01.09.2009 bei Gericht eingeleitete Verfahren werden - von Ausnahmen abgesehen - noch nach dem bisher geltenden Recht abgewickelt.

Eine weitere Änderung im familienrechtlichen Verfahren hat sich - ebenfalls bereits zum 01.09.2009 - mit der Modernisierung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich ergeben.

Welche Auswirkungen die neuen gesetzlichen Regelungen in Ihrem speziellen Fall haben werden, kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht erläutern. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Erörterungstermin.


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