Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht könnte auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden und dient der Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beinhaltet Themen wie das Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan. |
und Hinweise zu Rechtsprechung und Gerichtsurteilen zu Themen wie Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigung Arbeitsvertrag, Abmahnung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Arbeitnehmerhaftung, Bewerbung, Urlaubsanspruch, Sondergratifikation, Insolvenz des Arbeitgebers. |
Arbeitsschutzrecht
Beinhaltet sind alle Gesetze und Bestimmungen, die sich auf Arbeitsverhältnis und Tätigkeit der geleisteten Arbeit des Arbeitnehmers beziehen.
Kündigungsrecht
Die Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Hier sind viele Vorschriften einzuhalten, die bei Nichtbeachtung die Unwirksamkeit der Kündigung und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.
Insolvenz des Arbeitgebers
Bei Unternehmensinsolvenz gelten zahlreiche Sondervorschriften, etwa zum Insolvenzgeld, zu Gehaltsabtretungen, zur Kündigung oder zu Sozialplänen. Oder haben Sie eine Pensionszusage des insolventen Arbeitgebers? Wie ist die Absicherung?
Abfindung
Laut Kündigungsschutzgesetz kann ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber kündigt. Der Anspruch ist abhängig von verschiedenen Voraussetzungen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen ist, muss sich aus der Einzelfallprüfung ergeben.



