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Familienrecht

 

Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zu Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret

beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege.

Scheidungsangelegenheiten sind ein Schwerpunkt des Familienrechts:

Hausratsteilung

Wer löst evtl. aufgenommene Schulden ab? Wie sollen die Sparkonten verteilt werden? In welcher Höhe besteht Ausgleichspflicht gegen die Anderen im Rahmen eines Zugewinnanspruchs?

Zuweisung der ehelichen Wohnung

Es muss geregelt werden, wer die Wohnung behält oder erhält.

Unterhaltszahlung an Kinder / Ehegattenunterhalt

Wer muss an wen wieviel Unterhalt zahlen? Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen?

Vereinbarung über den Aufenthaltsort der Kinder

Wer erhält das elterliche Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Änderungen zum 1. September 2009

Zum 01.09.09 tritt das neue FamFG in Kraft. Damit werden erstmals sämtliche familienrechtlichen Verfahrensvorschriften in einem Gesetz gebündelt. Die bisherige Zersplitterung der familienrechtlichen Vorschriften und deren Verankerung in unterschiedlichen Verfahrensordnungen wird beseitigt. Die familienrechtlichen Vorschriften der Zivilprozeßordnung werden dort ersatzlos gestrichen und - zum Teil mit erheblichen Änderungen - in das neue FamFG übernommen.

Von besonderer Bedeutung des neuen Familienverfahrensrechts im FamFG ist das Beschleunigungsgebot in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Die Gerichte sind nunmehr aufgrund gesetzlicher Vorschriften gehalten, in diesen Verfahren einen Erörterungstermin anzuberaumen,

der innerhalb eines Monats ab Antragstellung stattfinden soll.

Das neue Recht findet im wesentlichen nur auf Verfahren Anwendung, die nach dem 31.08.2009 bei Gericht eingeleitet worden sind. Vor dem 01.09.2009 bei Gericht eingeleitete Verfahren werden - von Ausnahmen abgesehen - noch nach dem bisher geltenden Recht abgewickelt.

Eine weitere Änderung im familienrechtlichen Verfahren wird sich ebenfalls zum 01.09.2009 mit der Modernisierung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich ergeben.

Welche Auswirkungen die neuen gesetzlichen Regelungen in Ihrem speziellen Fall haben werden, kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht erläutern. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Erörterungstermin.