Familienrecht
Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zu Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret |
beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege. |
Hausratsteilung
Wer löst evtl. aufgenommene Schulden ab? Wie sollen die Sparkonten verteilt werden? In welcher Höhe besteht Ausgleichspflicht gegen die Anderen im Rahmen eines Zugewinnanspruchs?
Zuweisung der ehelichen Wohnung
Es muss geregelt werden, wer die Wohnung behält oder erhält.
Unterhaltszahlung an Kinder / Ehegattenunterhalt
Wer muss an wen wieviel Unterhalt zahlen? Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen?
Im Unterhaltsrecht haben sich zum Teil erhebliche Änderungen in den letzten Jahren ergeben. Wie diese sich im Einzelfall auswirken, können wir Ihnen gern im Rahmen eines Besprechungstermin erläutern.
Auch für das Jahr 2011 wurde die Düsseldorfer Tabelle wieder angepaßt. Die Änderungen beziehen sich jedoch nicht auf die einzelnen Tabellenbeträge. Im Wesentlichen wurden die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen nach oben korrigiert. Nähere Einzelheiten finden Sie hier ------>
Vereinbarung über den Aufenthaltsort der Kinder
Wer erhält das elterliche Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Änderungen zum 1. September 2009
Zum 01.09.09 trat das neue FamFG in Kraft. Damit wurden erstmals sämtliche familienrechtlichen Verfahrensvorschriften in einem Gesetz gebündelt. Die vorherige Zersplitterung der familienrechtlichen Vorschriften und deren Verankerung in unterschiedlichen Verfahrensordnungen wurde beseitigt. Die familienrechtlichen Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden dort ersatzlos gestrichen und - zum Teil mit erheblichen Änderungen - in das neue FamFG übernommen. |
der innerhalb eines Monats ab Antragstellung stattfinden soll. |




