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Wir wollen Sie auf unserer Homepage über aktuelle rechtliche Entwicklungen informieren. Wenn Sie zu einzelnen Problemen Fragen haben, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf den ersten Blick: die Düsseldorfer Tabelle - Stand 1.1.2011 (zur Tabelle hier klicken ----->)

Hier finden Sie täglich aktuelle Neuigkeiten:

Schadensersatz wegen rechtswidriger Beförderungsentscheidung

Ein Beamter, der in einem Personalauswahlverfahren eine ernsthafte Chance auf Beförderung hat, kann Schadensersatz verlangen, wenn diese Chance durch die rechtswidrige Handhabung des Verfahrens zunichte gemacht worden ist und er es nicht versäumt hat, gegen die Auswahlentscheidung Rechtsschutz zu suchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger ist als Beamter beim Bundesnachrichtendienst tätig. Er wurde von Amts wegen in das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Stelle mit Leitungsfunktion einbezogen, doch wurde die Stelle mit einem anlässlich des Auswahlverfahrens aus dem Dienst eines Landes in den Bundesdienst versetzten Konkurrenten besetzt.

Blaulicht auch für Mietfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Ausstattung eines für den Notarzteinsatz vorgesehenen Fahrzeugs mit Blaulicht nicht nur dann erlaubt, wenn ein Rettungsdienst dessen Halter ist. Die Ausrüstung mit Blaulicht ist auch dann zulässig, wenn der Halter des Fahrzeugs ein Autovermieter ist, der es an Rettungsdienste vermietet. Der Kläger betreibt eine Autovermietung für Sonderfahrzeuge mit Hauptsitz in Hamburg und Nebensitz in Hannover. Er erhielt im Mai 2007 in Hamburg die Zulassung für einen Pkw, der mit einem Rundumblaulicht, blauen Frontblitzleuchten und Einsatzhorn ausgerüstet ist.

Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen. Bundesarbeitsgericht, 26. Januar 2012 - 8 AZR 609/10 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 5. Juli 2010 - 3 Sa 141/09 - Quelle: Pressemitteilung Nr. 7/12 des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.2012

Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig ist. Nach diesem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.

Klage einer Bürgerinitiative gegen den Weiterbau der A 44 in Hessen unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage einer Bürgerinitiative gegen den geplanten Neubau des 5,9 km langen Teilstücks Helsa Ost bis Hessisch Lichtenau-West der A 44 in Hessen abgewiesen. Die Autobahn A 44, die eine Lücke im Fernstraßennetz zwischen dem Ruhrgebiet und Dresden schließen soll, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt: Die klageabweisenden Urteile vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5. 08 - (siehe Pressemitteilung Nr. 26/2010) und vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3. 06 - (siehe Pressemitteilung Nr.

Keine Mitbestimmung bei Versetzungen von Beamten durch den Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG nicht berechtigt ist, bei der Versetzung von Beamten dieses Betriebes zu anderen Betrieben des Unternehmens mitzubestimmen. Nach den Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes unterliegen die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Abweichend davon stehen dem Betriebsrat in Personalangelegenheiten der Beamten wie zum Beispiel Versetzungen die Beteiligungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu. Im vorliegenden Fall ging es um die Schließung der Service Niederlassung Immobilien der Deutschen Post AG.

Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe bei Fernabsatzverträgen

Nr. 14/2012 Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht. Der Kläger schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem Energieversorgungsunternehmen, im Jahre 2008 im Wege des Fernabsatzes einen Sondervertrag über den leitungsgebundenen Bezug von Erdgas. Der Vertrag sah für die Dauer der bis zum 31. August 2010 vereinbarten Laufzeit einen Festpreis vor und räumte dem Kläger ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung enthielt als Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, die Postfachadresse der Rechtsvorgängerin der Beklagten.

Verurteilung wegen Tötung zweier Jugendlicher rechtskräftig

Nr. 13/2012 Das Landgericht Göttingen hat den 26-jährigen Angeklagten wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und darüber hinaus seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im November 2010 ein 14-jähriges Mädchen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes durch Stiche mit einer Glasscherbe in den Hals. Kurze Zeit später – nachdem er wiederholt zum Tatort zurückgekehrt war – ermordete er heimtückisch und in der Absicht, die vorausgegangene Straftat zu verdecken, einen 13-jährigen Jungen durch eine Vielzahl von Messerstichen. Der 5.

V

Nr. 12/2012 Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an einem 19jährigen Iraker in Leipzig Der zur Tatzeit 32 Jahre alte, beträchtlich vorbestrafte Angeklagte erstach am 24.  Oktober 2010 in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes einen 19jährigen Iraker. Nach den Feststellungen des Landgerichts Leipzig beging er die Tat aus Ausländerhass. Er befand sich dabei wegen starker Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnete Sicherungsverwahrung an. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen.

Weiterer Verhandlungstermin zu "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben

Nr. 11/2012 XI ZR 132/11 LG Hamburg - Urteil vom 8. September 2010 - 319 O 201/09 Hanseatisches Oberlandesgericht - Urteil vom 23. Februar 2011 - 13 U 191/10 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auch den zweiten der ursprünglich mit Pressemitteilung Nr. 6/2012 für den 14. Februar 2012 angekündigten Verhandlungstermine zum Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben, nachdem auch in dieser Sache (XI ZR 132/11) die Revision - infolge eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs - zurückgenommen worden ist. Anders als in der zuvor durch Revisionsrücknahme erledigten Sache XI ZR 411/10 (vgl. Pressemitteilung Nr.

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