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Neueste Entscheidungen
Nachfolgend finden Sie das Neueste aus dem Rechtsleben
![]() | Bundesgerichtshof zur Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung |
Nr. 29/2010
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Satzungsregelung beschließen kann, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken.
Der Kläger ist Aktionär der beklagten Aktiengesellschaft. Er wendet sich mit der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft. Mit dem Beschluss* wurde in die Satzung der Gesellschaft eine Regelung eingefügt, wonach der Versammlungsleiter ermächtigt wurde, das Frage- und Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich zu beschränken. | |
![]() | Arbeitsgericht Duisburg: Tagung der ehrenamtlichen Arbeitsrichter und Arbeitsrichterinnen |
Die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen des Arbeitsgerichts Duisburg haben am 4. 2. 2010 in einer gemeinsamen Veranstaltung des Arbeitsgerichts Duisburg mit dem Arbeitsgerichtsverband das CJD Berufsbildungswerk Niederrhein besucht.
Vertreter des DGB Rechtsschutzes, des Unternehmerverbandes Ruhr-Niederrhein, der Anwaltschaft und der Berufsrichter des Arbeitsgerichts Duisburg beteiligten sich am Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Richter.
Das CJD Berufsbildungswerk Niederrhein ist eine Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD). | |
![]() | Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche § 261 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte |
Nr. 28/2010
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
1. Verbrechen,
2. Vergehen nach
a)
§ 332 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und § 334,
b)
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
3. Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. | |
![]() | Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen |
Nr. 26/2010
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Klage von Schwiegereltern zu befinden, die ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt hatten und diesen nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes zurückverlangten. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats ist eine Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
Die Tochter der Kläger und der Beklagte lebten seit 1990 in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen. Im Februar 1996, als sie ihre Eheschließung bereits in Aussicht genommen hatten, ersteigerte der Beklagte eine Eigentumswohnung. Im April 1996 überwiesen die Kläger auf das Konto des Beklagten 58. | |
![]() | Bundesgerichtshof verwirft Revisionen im Wetzlarer Kindstötungsfall |
Nr. 25/2010
Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hatte am 23. Juli 2009 eine 36 Jahre alte Kanadierin und ihren 12 Jahre jüngeren Lebensgefährten jeweils wegen Mordes sowie Misshandlung Schutzbefohlener zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Daneben hat es bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fügten beide Angeklagte, die zur Tatzeit in Wetzlar lebten, ihrer im August 2007 geborenen gemeinsamen Tochter über mehrere Monate hinweg immer wieder mutwillig schwere Verletzungen zu. | |
![]() | Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen |
Nr. 24/2010
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa 30% zu senken.
Die enwag beliefert in der Stadt Wetzlar Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Trinkwasser. Seit dem 1. Januar 2003 hat sie dafür bei dem typischen Jahresverbrauch eines Einfamilien-Hauses einen Preis von 2,35 €/m3 und bei dem typischen Jahresverbrauch eines Mehrfamilien-Hauses einen Preis von 2,10 €/m3 berechnet. | |
![]() | Keine verdeckte Sacheinlage durch Beratungsleistungen bei Aktiengesellschaften ("Eurobike") |
Nr. 23/2010
Die Beklagte zu 2, eine 100%ige Tochter der Beklagten zu 1, ist eine Beratungsfirma, die u. a. im Rahmen von Sanierungen tätig wird. Zum Konzept der Beklagten gehört es, dass sich die Beklagte zu 1 wirtschaftlich bei Kunden der Beklagten 2 engagiert, wenn sich dies im Einzelfall als sinnvoll erweist.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Eurobike AG, die in einer Krisensituation die Beklagte zu 2 gegen ein monatlich zu zahlendes Pauschal-honorar für die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts und die Begleitung bei der Umsetzung engagierte. Teil des Konzepts war eine Kapitalerhöhung, in deren Verlauf die Beklagte zu 1 einen großen Teil der neuen Aktien übernahm. | |
![]() | Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsgerichte im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Kalenderjahr 2009 |
Die Zahl der Eingänge bei den neun Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichtsbezirks Düsseldorf ist im Jahr 2009 erheblich gestiegen.
Im vergangenen Jahr sind insgesamt 41. 492 Verfahren anhängig gemacht worden. Dies entspricht einem Anstieg der Eingangszahlen im Verhältnis zum Vorjahr um 12,9 %. Ein wesentlicher Anteil entfiel dabei auf die sog. Bestandschutzstreitigkeiten. Dazu gehören insbesondere Kündigungsschutzverfahren, in denen um die Rechtswirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung gestritten wird. Der Anstieg in diesem Bereich lag gegenüber dem Vorjahr bei 23 %. | |
![]() | Bundesgerichtshof zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft |
Nr. 21/2010
Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Wirksamkeit einer Verfallsklausel in den Teilnahmebedingungen des Flugprämienprogramms eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.
Der Kläger war Teilnehmer des Flugprämienprogramms der Beklagten. Im Rahmen dieses Programms konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln, die innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets der Beklagten eingelöst werden konnten. In den Teilnahmebedingungen behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen. | |
![]() | Ausgleich des Vermögensnachteils wegen fehlerhafter BSE-Tests |
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Festsetzung eines auszugleichenden Vermögensnachteils wegen der Rücknahme von ca. 24 000 Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch von BSE-testpflichtigen Rindern entschieden. Die Beklagte hatte die der Klägerin, einem Schlachtbetrieb, erteilten Tauglichkeitserklärungen nach Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen, weil die mit den Untersuchungen beauftragte Firma die Tests in einem behördlich nicht zugelassenen Zweitlabor durchgeführt hatte. Klage und Berufung der Klägerin sind erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat einen Anspruch auf Ausgleich eines Vermögensnachteils verneint, weil das Vertrauen der Klägerin in den Bestand der Tauglichkeitserklärungen nicht schutzwürdig sei. | |
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