Familienrecht allgemein

Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zu Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret

beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege.

Scheidungsangelegenheiten sind ein Schwerpunkt des Familienrechts:



Versorgungsausgleich

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Das geschieht über den sog. Versorgungsausgleich.

Üblicherweise ist die auf den Ehepartner übertragene Rente dann endgültig verloren. Aber:

In bestimmten Ausnahmefällen haben Sie die Möglichkeit, diesen zu Ihren Lasten durchgeführten Versorgungsausgleich wieder rückgängig zu machen. Gem. § 37 Abs. 1 VersAusglG kann die Kürzung Ihrer Rentenanwartschaften wieder aufgehoben werden, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstorben ist und noch nicht länger als 36 Monate selbst Rente bezogen hat. Die Aufhebung erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern nur auf besonderen Antrag.



Hausratsteilung

Wer löst evtl. aufgenommene Schulden ab? Wie sollen die Sparkonten verteilt werden? In welcher Höhe besteht Ausgleichspflicht gegen die Anderen im Rahmen eines Zugewinnanspruchs?



Zuweisung der ehelichen Wohnung

Es muss geregelt werden, wer die Wohnung behält oder erhält.



Unterhaltszahlung an Kinder / Ehegattenunterhalt

Wer muss an wen wieviel Unterhalt zahlen? Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen?

Im Unterhaltsrecht haben sich zum Teil erhebliche Änderungen in den letzten Jahren ergeben. Wie diese sich im Einzelfall auswirken, können wir Ihnen gern im Rahmen eines Besprechungstermin erläutern.



Vereinbarung über den Aufenthaltsort der Kinder



Bei welchem Elternteil hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt, d.h. welcher Elternteil betreut das Kind im allgemeinen?

Wer erhält möglicherweise das elterliche Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht allein?